Abrechnung

Gesetzliche Krankenkassen:
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für Heilpraktiker leider nicht, auch wenn diese die gleichen Verfahren anwenden wie approbierte Psychotherapeuten. 


Private Krankenkassen:
Privat Versicherte oder gesetzlich Versicherte mit Zusatzversicherung haben evtl. Anspruch auf Kostenerstattung. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

 

Vorteile als Selbstzahler einer Beratung / Therapie:

  • Schnelle unbürokratische Hilfe im Krisenfall
  • Absolute Flexibilität bezüglich der Frequenz, Dauer und des Vorgehens
  • Hohe Motivation des Klienten zur Mitarbeit um die Kosten im Rahmen zu halten
  • Keine Information an Dritte.
  • Die Kosten können steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Sprechen Sie hierzu bitte mit Ihrem Steuerberater.